Nach dem Sozialgesetzbuch haben Sie eine freie Wahl Ihres Leistungserbringers. Sie haben Anspruch auf das Rezept, womit Sie dann den Hilfsmittellieferant selbst bestimmen dürfen!
Befreit von der Zuzahlung?
Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, bitten wir um Vorlage Ihrer Befreiungskarte.
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